Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll. · Jena03641 443655/E-Mail
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RECHTSANWÄLTE KÖGLER · JENA & PÖSSNECK

Anwalt für Wettbewerbsrecht in Jena & Pößneck

Werbung, Newsletter, Preisangaben und Pflichtinformationen können wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen. Wir begleiten Unternehmen bei der Prüfung ihres Internetauftritts und bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern oder anspruchsberechtigten Verbänden.

Erste Anfrage kostenfrei

Typische Situationen

Ein Newsletter wird ohne ausreichenden Einwilligungsnachweis versandt. Ein Wettbewerber beanstandet irreführende Werbeaussagen oder unvollständige Angaben im Onlineshop.

Was Sie tun können – und wie wir Sie unterstützen

Sichern Sie die beanstandete Werbung und vorhandene Nachweise. Wir prüfen unter anderem Anspruchsberechtigung, konkrete Beanstandung, Wiederholungsgefahr und Reichweite verlangter Erklärungen. Vorbeugend helfen nachvollziehbare Freigaben und regelmäßige Prüfungen der Werbeabläufe.

Beratung in Jena, Pößneck und online

Wir beraten Mandanten aus Jena, Pößneck und Thüringen, insbesondere aus dem Landgerichtsbezirk Gera, sowie aus Mitteldeutschland. Onlinegespräche per Video oder Telefon ermöglichen eine Beratung auch bei größerer Entfernung. Die zentrale Terminbuchung bietet Besprechungstermine von 60 Minuten.

Ansprechpartner für Internetrecht ist Rechtsanwalt Bertram Kögler. Er ist insbesondere im Internetrecht, im Recht der Neuen Medien und im Vertragsrecht spezialisiert. Informationen zum Team und zu individuell geführten Fachanwaltstiteln finden Sie auf der Kanzleiseite.

Was kostet die erste Anfrage?

Die erste Kontaktanfrage zur Einordnung Ihres Anliegens und zur Klärung einer Beauftragung ist kostenfrei. Eine eingehende rechtliche Prüfung oder ausführliche Erstberatung ist davon zu unterscheiden und wird gesondert vereinbart.

Kann ich eine Leistung zum Festpreis buchen?

Ja. Der Shop beschreibt für jede angebotene Leistung den Umfang, die Abgrenzung und den Gesamtpreis. Nach Ihrer Bestellung prüft die Kanzlei, ob sie das Mandat übernehmen kann. Die Annahme erfolgt ausdrücklich; eine Bestellung oder Anfrage allein bewirkt keine Fristübernahme.

Wer darf einen Verstoß verfolgen?

Nicht jede Beanstandung eines Marktteilnehmers begründet einen Anspruch. Neben dem gerügten Verhalten muss die Berechtigung des Anspruchstellers geprüft werden. Auch Umfang und Berechnung verlangter Kosten sind eigenständige Fragen. Für bestimmte Abmahnungen bestehen gesetzliche Ausschlüsse des Aufwendungsersatzes. Ob diese eingreifen, hängt unter anderem von Anspruchsteller und Art des Verstoßes ab.

Werbung und Newsletter vorbeugend prüfen

Für Werbung per E-Mail ist regelmäßig eine vorherige ausdrückliche Einwilligung nötig. Für Bestandskunden gibt es eine eng begrenzte Ausnahme mit mehreren Voraussetzungen. Ein früherer Kauf allein genügt daher nicht für jede spätere Werbenachricht. Dokumentieren Sie Einwilligungstext, Erteilung und Widersprüche nachvollziehbar. Bei Werbeaussagen sollten belegbare Eigenschaften und erkennbare Einschränkungen zusammenpassen.

Wie wir bei einer Abmahnung vorgehen

Zunächst werden das beanstandete Angebot, die Abmahnung und die tatsächlichen Werbeabläufe verglichen. Anschließend sind Unterlassungsbegehren, Kosten und gegebenenfalls weitere Auskunfts- oder Zahlungsansprüche getrennt einzuordnen. Eine schnelle technische Korrektur kann wichtig sein, ersetzt aber nicht die Prüfung der rechtlichen Reaktion. Wir stimmen ab, welche Maßnahmen erforderlich und welche Leistungen vom gewählten Festpreis umfasst sind.

Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?

  • Schreiben und Anlagen vollständig, mit erkennbaren Fristen und Empfangsdatum;
  • betroffene Internetadressen, Screenshots mit Datum und bisherige Korrespondenz;
  • Verträge, Lizenzen oder Freigaben, soweit sie das Anliegen betreffen.

Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe Beschreibung. Die sichere Übermittlung vertraulicher Dokumente stimmen wir mit Ihnen ab.

Inhaltlich geprüft am 1. November 2026. Allgemeine Informationen; die Beurteilung erfolgt anhand Ihres konkreten Sachverhalts.

Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen

Vertiefende Informationen

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