Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll. · Jena03641 443655/E-Mail
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RECHTSANWÄLTE KÖGLER · JENA & PÖSSNECK

Anwalt für Internetrecht in Jena & Pößneck

Digitale Verträge, Plattformen und Onlinehandel werfen Fragen zu Haftung, Nutzungsrechten und wirksamen Vertragsbedingungen auf. Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen zu Konflikten im Internet und zu vorbeugenden Regelungen.

Erste Anfrage kostenfrei

Typische Situationen

Ein Unternehmen möchte seine Website und seinen Onlineshop vor dem Start prüfen lassen. Eine Privatperson erhält nach einem Onlinekauf eine bestrittene Forderung.

Was Sie tun können – und wie wir Sie unterstützen

Verträge, Bestellbestätigungen, E-Mails und die betroffenen Internetadressen helfen bei der ersten Einordnung. Wir prüfen den passenden rechtlichen Ansatz und besprechen Beratung, außergerichtliche Vertretung und gegebenenfalls gerichtliche Schritte.

Beratung in Jena, Pößneck und online

Wir beraten Mandanten aus Jena, Pößneck und Thüringen, insbesondere aus dem Landgerichtsbezirk Gera, sowie aus Mitteldeutschland. Onlinegespräche per Video oder Telefon ermöglichen eine Beratung auch bei größerer Entfernung. Die zentrale Terminbuchung bietet Besprechungstermine von 60 Minuten.

Ansprechpartner für Internetrecht ist Rechtsanwalt Bertram Kögler. Er ist insbesondere im Internetrecht, im Recht der Neuen Medien und im Vertragsrecht spezialisiert. Informationen zum Team und zu individuell geführten Fachanwaltstiteln finden Sie auf der Kanzleiseite.

Was kostet die erste Anfrage?

Die erste Kontaktanfrage zur Einordnung Ihres Anliegens und zur Klärung einer Beauftragung ist kostenfrei. Eine eingehende rechtliche Prüfung oder ausführliche Erstberatung ist davon zu unterscheiden und wird gesondert vereinbart.

Kann ich eine Leistung zum Festpreis buchen?

Ja. Der Shop beschreibt für jede angebotene Leistung den Umfang, die Abgrenzung und den Gesamtpreis. Nach Ihrer Bestellung prüft die Kanzlei, ob sie das Mandat übernehmen kann. Die Annahme erfolgt ausdrücklich; eine Bestellung oder Anfrage allein bewirkt keine Fristübernahme.

Vertiefende Informationen

Sie entscheiden, ob Sie die freiwillige Statistik erlauben. Die Website und alle Leistungen sind auch ohne diese Einwilligung nutzbar.