Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll. · Jena03641 443655/E-Mail
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RECHTSANWÄLTE KÖGLER · JENA & PÖSSNECK

Abmahnung erhalten? Anwalt in Jena & Pößneck

Eine Abmahnung soll einen behaupteten Rechtsverstoß außergerichtlich klären. Häufig werden kurze Fristen, eine Unterlassungserklärung und die Erstattung von Kosten verlangt. Wir prüfen Abmahnungen im Internet-, Urheber-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht.

Erste Anfrage kostenfrei

Typische Situationen

Sie erhalten ein Schreiben wegen eines Fotos, eines Downloads, einer Werbeaussage oder einer Veröffentlichung in sozialen Medien. Dem Schreiben liegt bereits eine Erklärung zur Unterschrift bei.

Was Sie tun können – und wie wir Sie unterstützen

Notieren Sie sämtliche Fristen und sichern Sie Schreiben samt Anlagen. Unterschreiben und bezahlen Sie nicht ungeprüft. Wir prüfen Absender, Anspruchsgrundlage, Verantwortlichkeit, Kosten und das weitere Vorgehen. Eine kostenfreie erste Anfrage oder Onlinebestellung allein bewirkt noch keine Fristübernahme.

Beratung in Jena, Pößneck und online

Wir beraten Mandanten aus Jena, Pößneck und Thüringen, insbesondere aus dem Landgerichtsbezirk Gera, sowie aus Mitteldeutschland. Onlinegespräche per Video oder Telefon ermöglichen eine Beratung auch bei größerer Entfernung. Die zentrale Terminbuchung bietet Besprechungstermine von 60 Minuten.

Ansprechpartner für Internetrecht ist Rechtsanwalt Bertram Kögler. Er ist insbesondere im Internetrecht, im Recht der Neuen Medien und im Vertragsrecht spezialisiert. Informationen zum Team und zu individuell geführten Fachanwaltstiteln finden Sie auf der Kanzleiseite.

Was kostet die erste Anfrage?

Die erste Kontaktanfrage zur Einordnung Ihres Anliegens und zur Klärung einer Beauftragung ist kostenfrei. Eine eingehende rechtliche Prüfung oder ausführliche Erstberatung ist davon zu unterscheiden und wird gesondert vereinbart.

Kann ich eine Leistung zum Festpreis buchen?

Ja. Der Shop beschreibt für jede angebotene Leistung den Umfang, die Abgrenzung und den Gesamtpreis. Nach Ihrer Bestellung prüft die Kanzlei, ob sie das Mandat übernehmen kann. Die Annahme erfolgt ausdrücklich; eine Bestellung oder Anfrage allein bewirkt keine Fristübernahme.

Vertiefende Informationen

Sie entscheiden, ob Sie die freiwillige Statistik erlauben. Die Website und alle Leistungen sind auch ohne diese Einwilligung nutzbar.